Fahren Sie in ganz Südtirol mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und entdecken Sie die Vorteile des Transportverbundsystems
Die Beförderung von Personen im Rollstuhl und von Kleinkindern im Kinderwagen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln mit eigens angebrachten Hinweisen und vereinbar mit dem zur Verfügung stehenden Platz zugelassen.
An Bord der Fahrzeuge müssen sowohl Rollstühle als auch Kinderwagen an dem eigens dafür vorgesehenen Platz abgestellt und während der Fahrt gesichert werden.
Wenn der im Autobus für Rollstühle und Kinderwagen vorgesehene Platz bereits besetzt ist, darf aus Sicherheitsgründen kein weiterer Fahrgast mit Rollstuhl oder Kinderwagen zusteigen, da auf jeden Fall das ungehinderte Ein- und Aussteigen aller Fahrgäste gewähreistet sein muss.
Kleinkinder im Kinderwagen können nur unter Aufsicht einer Begleitperson befördert werden. Die Beförderung ist kostenlos.