Rückerstattungen und Duplikate

Übertragungen und Rückerstattungen

Unleserliche Fahrscheine können durch neue desselben Typs ersetzt werden, deren Wert dem Restwert des Fahrscheins entspricht, der aus denselben Fahrscheinen ersichtlich ist.

Einzelfahrscheine, die nicht benutzt worden sind, sowie Wertkarten können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit bei den ermächtigten Fahrkartenschaltern rückerstattet werden, wenn der Betrag 10,00 Euro oder mehr ausmacht. Für Beträge unter 10,00 Euro ist die Übertragung der Restsumme auf eine Wertkarte innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit möglich.

Mobilcard, die nicht benützt worden sind, können bei den ermächtigten Fahrkartenschaltern rückerstattet werden.

Falls der Fahrgast nachweislich zu Unrecht einen bestimmten Fahrpreis bezahlt hat, erhält er einen Betrag in Höhe der zu Unrecht entrichteten Summe. Wenn dieser Betrag 10,00 Euro oder mehr ausmacht, kann der Fahrgast um die Rückzahlung des Betrages ansuchen.

Falls, in Folge von unvorhersehbaren Vorfällen oder Situationen, die nicht dem Transport-unternehmen zuzuschreiben sind, eine Fahrt nicht durchgeführt oder nicht abgeschlossen wird, hat der Fahrgast in der Regel weder Anrecht auf Rückerstattung des Fahrpreises noch auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Fahrscheins.

Duplikate

Für personengebundene Fahrausweise kann um ein Duplikat zu folgenden Verwaltungsgebühren angesucht werden:

  • 20,00 Euro für Duplikate der Fahrausweise Südtirol-Abo, Abo+ und Abo65+ zum Preis für 150,00 Euro und für Ausweise für freie Beförderung;
  • 50,00 Euro für Duplikate der Fahrausweise Abo+ und Abo 65+, die kostenlos ausgestellt werden.